Leipzig | Fall Ofarim: Behörde sieht keinen Anlass für Ermittlungen
Nach Antisemitismus-Vorwürfen
Leipzig (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall Gil Ofarim. Es bestehe «keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen», teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Hintergrund sind Äußerungen des Sängers, der am vergangenen Freitag als Teilnehmer des RTL-Dschungelcamps auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen hatte. Der Musiker hatte 2021 für Schlagzeilen gesorgt, als er sich bei Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen eines Leipziger Hotelmitarbeiters darstellte. Später stellten sich diese Vorwürfe als falsch heraus. Ofarim nahm seine Darstellung in einem Verleumdungs-Prozess gegen ihn zurück und entschuldigte sich.
Spätere Äußerungen führen nicht zur erneuten Verfahrensaufnahme
Auch Konsequenzen für Ofarim selbst schloss die Staatsanwaltschaft aus. «Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt.». Damit könnten die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Äußerungen Ofarims im Nachhinein können daher nicht zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen.
Diese Verfahrenseinstellung sei kein Freispruch, teilte die Behörde weiter mit. Nach der ausdrücklichen Diktion des Landgerichts Leipzig sei mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem Geschädigten und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und kein Urteilsspruch erforderlich.
Ermittlungsbehörde sieht nur Wiederholungen früherer Aussagen
«Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft unabhängig davon letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar. In diesem wurde durch die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden», so Schulz. Zugleich habe die Verteidigung aber auch betont, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei.
Das Landgericht habe demgegenüber keine Zweifel an der Beweiskraft der Videoaufnahmen und ebenso wenig an den Aussagen der bis dahin gehörten Zeugen gehabt, erinnerte Schulz an eine damalige Mitteilung des Landgerichts.
© dpa-infocom, dpa:260210-930-667387/1
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