Skip to main content

Bünde/Bielefeld: Urteil im Leichenschänder-Prozess - fünf Jahre Haft

Im Prozess um die Leichenschändung am Bünder Lukas-Krankenhaus ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Hiddenhauser muss für fünf Jahre ins Gefängnis, entschieden die Richter des Bielefelder Landgerichts. 

Störung der Totenruhe und weitere Straftaten

Neben Störung der Totenruhe flossen auch versuchte Brandstiftung, Einbrüche und der Besitz von Kinder- und Jugendpornos mit ein. Der 40-Jährige hatte die Taten vor Gericht größtenteils gestanden.