Stuttgart | Anerkennung als Arbeitsunfall: Dokumentation ist alles
Versicherungsschutz
Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Arbeitsunfall ist schnell passiert. Das Wichtigste: Verletzungen versorgen, bei Notfällen 112 wählen. Und dann?
Ganz wichtig: Vorgesetzten und damit den Arbeitgeber informieren. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin.
Wer informiert wen?
Der Arbeitgeber muss, sofern der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, diesen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) melden.
Was der Arbeitgeber auch prüfen muss: Die Unfallursache, um unter Umständen die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsabläufe zu ändern.
Durchgangsarzt aufsuchen
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (Unfall auf dem Arbeitsweg), der behandlungsbedürftig ist, müssen Arbeitnehmer zu einem Durchgangsarzt. Der fungiert als Vertragsarzt der Berufsgenossenschaft, bei der Beschäftigte versichert sind.
Gut zu wissen: Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Fällt die Verletzung nicht in diese Bereiche, muss ein spezieller Durchgangsarzt aufgesucht werden. Wo sich der nächste befindet, darüber informiert in der Regel der Arbeitgeber.
Aber was ist, wenn ich so ernst verletzt bin, dass ich keine Zeit habe, einen Durchgangsarzt aufzusuchen? Dann geht natürlich die schnelle Versorgung vor - und Beschäftigte dürfen sofort eine Klinik aufsuchen.
Unfall im Verbandsbuch dokumentieren
Nach dem Unfall gibt es noch wichtige Bürokratie zu erledigen: ein Eintrag in das sogenannte Verbandbuch. In der Regel macht das der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen derjenige, der den Unfall hatte, selbst. Im Verbandbuch wird der Unfall dokumentiert – mit Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen.
Warum ist das wichtig? Das Verbandbuch dient gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis. Das ist nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin.
Denn: Ohne diese Dokumentation können sich spätere gesundheitliche Beschwerden nur schwer als Folge eines Arbeitsunfalls nachweisen lassen.
© dpa-infocom, dpa:260218-930-701730/1
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