London | Ex-Prinz Andrew nach Festnahme wieder freigelassen
Großbritannien
London (dpa) - Der frühere Prinz Andrew ist fast zwölf Stunden nach seiner Festnahme wieder freigelassen worden. Die Ermittlungen dauern an, wie die Thames Valley Police mitteilte. Die britische Polizei hatte den früheren Prinzen Andrew in Zusammenhang mit dessen Verbindung zu Sexualstraftäter Jeffrey Epstein am Morgen festgenommen. Mehrere Medien zeigten Fotos, wie Andrew in einem Auto die Polizeiwache in der Grafschaft Norfolk wieder verließ.
«Wir können außerdem bestätigen, dass unsere Durchsuchungen in Norfolk nun abgeschlossen sind», heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter. Nähere Angaben zu den Ermittlungen machten die Beamten zunächst nicht.
Andrew wird vorgeworfen, in seiner früheren Rolle als Handelsbeauftragter vertrauliche Dokumente an den 2019 gestorbenen Epstein weitergeleitet zu haben. Der 66-Jährige hat sich dazu bislang nicht geäußert. Die Thames Valley Police führte im Laufe des Tages Durchsuchungen an Adressen in Berkshire, Norfolk und Windsor durch. Mutmaßliche Sexualdelikte werden in den Angaben zur Festnahme nicht erwähnt. Abgeholt wurde Andrew an seinem Geburtstag.
Berichte offizieller Besuche weitergeleitet?
Wegen seiner Verwicklung in den Epstein-Skandal hatte Andrew bereits alle Ehren, militärischen Ränge und Titel verloren. Auch aus seinem Anwesen auf dem Gelände von Schloss Windsor musste der Ex-Prinz ausziehen. Epstein-Opfer Virginia Giuffre hatte Andrew vorgeworfen, sie mehrmals missbraucht zu haben, auch, als sie noch minderjährig gewesen war. Diese Vorwürfe stritt Andrew stets ab.
Die Festnahme folgte auf die Veröffentlichung weiterer Dokumente aus den Ermittlungsakten zu Epstein durch das US-Justizministerium. Britische Medien hatten darin E-Mails entdeckt, die nahelegen, dass Andrew Berichte offizieller Besuche in Hongkong, Vietnam und Singapur an den Finanzier weitergeleitet hat. Epstein hatte mit der Verwaltung und Anlage des Geldes anderer ein Vermögen angehäuft. Die polizeilichen Ermittlungen bedeuten nicht automatisch, dass er sich strafbar gemacht hat.
© dpa-infocom, dpa:260219-930-710528/2
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