Hamburg | Arbeitszeugnis: Was diese 6 Phrasen wirklich bedeuten
Gute Bewertung?
Hamburg (dpa/tmn) - Wahrheitsgemäß, aber gleichzeitig auch wohlwollend: So muss ein Arbeitszeugnis grundsätzlich formuliert sein. Offensichtliche Kritik darf aus dem Dokument nicht herauszulesen sein. Personalerinnen und Personaler haben daher ganz eigene Formulierungen etabliert, denen nur Profis kritische Hinweise entnehmen können.
Das Karriereportal Xing hat sich einige von ihnen herausgepickt und erklärt, welche tatsächlichen Informationen die jeweilige Zeugnissprache transportieren soll:
«Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.»
Klingt erst mal, als sei der alte Arbeitgeber zufrieden mit der Arbeitsleistung gewesen - ist aber laut Xing lediglich die Schulnote 3. Die Leistung wird also maximal durchschnittlich bewertet. Was zu einer besseren Beurteilung fehlt? Die Steigerungen «stets» und «vollsten».
«Er/Sie zeigte Verständnis für seine/ihre Aufgaben.»
Bedeutet übersetzt so viel wie: Die Person wusste zwar, was zu tun gewesen wäre, konnte das aber trotzdem nicht in der gewünschten Qualität umsetzen.
«Er/Sie arbeitete mit Engagement und Interesse.»
Zu dieser Aussage fehlen konkrete Ergebnisse oder Auswirkungen des Engagements. Laut Xing kann das darauf hindeuten, dass trotz hohen Einsatzes nur begrenzte Resultate zustande gekommen sind.
«Er/Sie war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.»
Laut Xing ist das eine der bekanntesten kritischen Zeugnis-Phrasen. Wer nur bemüht war, hat die Anforderungen in der Regel nicht erfüllt. Die Bemühung im Zeugnis-Kontext sei daher nahezu immer negativ konnotiert.
«Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.»
Ist in der Bewertung des Sozialverhaltens nur von Vorgesetzten und Kollegen die Rede, könnte das darauf hindeuten, dass es etwa mit Kunden, externen Partnern oder sonstigen Stakeholdern Schwierigkeiten gab. Besonders kritisch ist dieser Hinweis Xing zufolge zu deuten, wenn das Verhalten insgesamt nur sehr knapp bewertet wird.
«Er/Sie erledigte die Aufgaben selbstständig.»
Selbstständigkeit ist keine besondere Leistung, sondern eine Grundanforderung. Wird diese Eigenschaft im Zeugnis herausgestellt ohne weitere Hinweise auf Eigeninitiative, die Übernahme von Verantwortung oder Problemlösungskompetenz zu geben, deutet dem Karrierenetzwerk zufolge eher auf einen begrenzten Handlungsspielraum hin - und ist so in Wahrheit eher neutral bis negativ zu bewerten.
© dpa-infocom, dpa:260305-930-772456/1
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