Minden-Lübbecke: Tierseuchenkasse NRW zählt Nutztiere
Wer bei uns Nutztiere hat, sollte sich in diesem Monat einen Überblick verschaffen. Die Tierseuchenkasse NRW erinnert Halterinnen und Halter an die jährliche Tierzahlmeldung, die bis Ende Januar erledigt werden muss.
Verpflichtend - mit Ausnahmen
Sie ist für alle gesetzlich vorgeschrieben - nicht nur für Landwirte – und auch, falls sich am Bestand nichts geändert hat. Dabei geht es konkret um Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder auch Bienen. Rinder sind davon nicht betroffen, gleiches gilt für Arten wie Alpakas oder Lamas.
Zahlen online übermitteln
Wer sich nicht daran hält, muss bei möglichen Seuchen damit rechnen, nicht entschädigt zu werden. Die Zahlen können online übermittelt werden. Der Link dazu gibt es hier.
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