Minden-Lübbecke: Neue Steuerregeln fördern Schulaktivitäten
Gute Nachrichten für Schulen, Bildungseinrichtungen und Schülerfirmen im Minden-Lübbecke. Sie alle profitieren von einer neuen Umsatzsteuer-Regelung.
Umsatzsteuerfreiheit bei Schulfesten
Diese sorgt dafür, dass zum Beispiel bei Schulfesten der Verkauf von Kuchen, Getränken oder Snacks ab jetzt in der Regel umsatzsteuerfrei ist.
Ziele der neuen Regelung
Das Mindener Finanzamt sagt: Die neuen Vorgaben der NRW-Finanzverwaltung sollen mehr Klarheit schaffen und Bürokratie beseitigen.
Vorteile für schulische Projekte
Schulen, Elterninitiativen oder auch Schülerfirmen könnten dadurch Projekte besser planen.
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