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Kreis Minden-Lübbecke: Ende der Aufstallpflicht für Geflügel

Hinweisschild für Geflügelpest

Der Kreis Minden-Lübbecke hat die Auflagen für Geflügel wegen der Vogelgrippe wieder aufgehoben. Die Stallpflicht sei nicht mehr notwendig, hat die Aktualisierung der Risikobewertung ergeben, schreibt das Kreisveterinäramt. 

Virus bei Wildvögeln

Die Maßnahme sollte verhindern, dass die Geflügelpest in Nutztierbestände eingeschleppt wird. Die Aufstallpflicht für den Mühlenkreis galt seit Anfang November vergangenen Jahres, nachdem das Virus bei Wildvögeln nachgewiesen worden war.