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Bückeburg: Stallpflicht nach Ausbruch der Vogelgrippe

In einigen Teilen Bückeburgs dürfen Enten, Gänse und Hühner vorerst nicht mehr ins Freie, sondern müssen im Stall bleiben. Seit Sonntag gilt eine entsprechende Verfügung des Landeskreises Schaumburg. Die Behörde reagiert damit auf den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Betrieb im Ortsteil Scheie. 

Stallpflicht auf unbestimmte Zeit

Die Stallpflicht gilt in einem Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb – und das auch erstmal auf unbestimmt Zeit.